Mietverträge
Die Mietverträge Ihrer Liegenschaft werden erstellt und geführt.

Für wen
Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietliegenschaften.
Wir übernehmen die Liegenschaftsverwaltung Ihrer Mietliegenschaft, vom Mietvertrag bis zur Jahresrechnung. Sie haben eine Anlaufstelle und klare, nachvollziehbare Abrechnungen.
Offerte anfragenDie Mietverträge Ihrer Liegenschaft werden erstellt und geführt.
Die Mietzinse gehen ein und werden überwacht. Bleibt eine Zahlung aus, mahnen wir.
Die jährliche Abrechnung für die Mieterschaft, mit Belegen nachvollziehbar.
Reparaturen und Unterhalt werden organisiert, Handwerker beauftragt und die Arbeiten abgenommen.
Wohnungsabnahme und Übergabe, jeweils mit Protokoll.
Die Versicherungen der Liegenschaft werden betreut.
Ein Budget für die Liegenschaft, damit Einnahmen und Ausgaben planbar sind.
Die Rechnung der Liegenschaft für das ganze Jahr.
Sie erfahren, was im Jahr geschehen ist und was ansteht.
Von der ersten Schilderung bis zur Übernahme in vier Schritten. Danach haben Sie eine Anlaufstelle für Ihre Immobilie.
Sie schildern Liegenschaft und Anliegen.
Wir sehen uns die Liegenschaft und die Unterlagen an.
Schriftlich und nachvollziehbar.
Verträge, Unterlagen und Konten werden übergeben, ab dann sind wir Ihre Anlaufstelle.
Das richtet sich nach der Liegenschaft und dem Umfang der Aufgaben. Sie erhalten von uns eine schriftliche Offerte, die genau auf Ihre Liegenschaft abgestimmt ist.
Sie kündigen den bestehenden Verwaltungsvertrag nach den darin vereinbarten Bestimmungen. Wir übernehmen die Übergabe: Verträge, Unterlagen und Konten werden an uns übergeben, ab dann sind wir Ihre Anlaufstelle.
Die Bewirtschaftung, auch Liegenschafts- oder Hausverwaltung genannt, umfasst: Mietverträge, Mietzinsinkasso und Mahnwesen, die Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung, Unterhalt und Aufträge an Handwerker, Mieterwechsel mit Wohnungsabnahme und Protokoll, Versicherungen, Budget, Jahresrechnung und der Bericht an die Eigentümer.
Nebenkosten sind nur geschuldet, wenn sie im Mietvertrag besonders vereinbart sind (OR Art. 257a). Die Mieterschaft kann verlangen, in die Belege Einsicht zu nehmen (OR Art. 257b). Die Abrechnung erstellen wir mit den Belegen, damit sie nachvollziehbar ist.
Sie erhalten ein Budget, die Jahresrechnung und einen Bericht. Was darüber hinaus gilt, zum Beispiel welche Aufträge vorher mit Ihnen abgesprochen werden, wird im Verwaltungsvertrag festgehalten.
Nächster Schritt
Sie erhalten eine schriftliche Offerte, abgestimmt auf Ihre Liegenschaft und den Umfang der Aufgaben.
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