
Verkauf & Bewertung von Liegenschaften
Zwei Teile
Den Wert kennen. Und wenn Sie wollen, verkaufen.
Die Immobilienbewertung, also die Bewertung des Marktwerts, bieten wir auch ohne Verkauf an. Entscheiden Sie sich für den Verkauf, begleiten wir Sie bis zur Beurkundung und zur Übergabe.
Bewertung anfragenBewertung
Der Marktwert, auch ohne Verkaufsabsicht.
- Für eine Erbteilung
- Für eine Finanzierung
- Für die Planung
- Als Grundlage für einen Verkauf
Verkauf
Von der Dokumentation bis zum Notariat.
- Verkaufsdokumentation
- Vermarktung
- Besichtigungen
- Verhandlung
- Begleitung bis zur Beurkundung und Übergabe
Ablauf
Bis zur Beurkundung beim Notariat.
01
Bewertung
Der Marktwert der Liegenschaft, Grundlage für den Preis.
02
Dokumentation
Die Verkaufsunterlagen für Interessenten.
03
Vermarktung
Die Liegenschaft wird angeboten.
04
Besichtigungen
Termine vereinbaren und begleiten.
05
Verhandlung
Mit den Kaufinteressenten, für Sie.
06
Beurkundung
Der Kaufvertrag wird beim Notariat öffentlich beurkundet.
07
Übergabe
Die Liegenschaft geht an die Käuferschaft über.
Hinweis
Kaufverträge über Grundstücke bedürfen der öffentlichen Beurkundung (OR Art. 216). Das Eigentum geht mit dem Eintrag im Grundbuch über (ZGB Art. 656).
Fragen zu Verkauf und Bewertung
Alle FragenJa. Den Marktwert einer Liegenschaft braucht man auch ohne Verkauf, zum Beispiel für eine Erbteilung, eine Finanzierung oder die Planung.
In der Regel den Grundbuchauszug, Pläne, Angaben zu Baujahr und Renovationen, bei Stockwerkeigentum das Reglement und die Wertquote, bei vermieteten Liegenschaften die Mietverträge. Dazu sehen wir uns die Liegenschaft vor Ort an.
Bewertung, Verkaufsdokumentation, Vermarktung, Besichtigungen und Verhandlung. Der Kaufvertrag über ein Grundstück muss öffentlich beurkundet werden (OR Art. 216), das geschieht beim Notariat. Wir begleiten Sie bis dorthin und bis zur Übergabe.
Mit dem Eintrag im Grundbuch (ZGB Art. 656). Die Anmeldung beim Grundbuchamt erfolgt nach der Beurkundung.
Nächster Schritt
Bewertung für Ihre Liegenschaft
Ob für einen Verkauf, eine Erbteilung oder die Planung: Sie erhalten eine schriftliche Offerte.
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