Modell eines terrassierten Wohnhauses mit Holzverkleidung und Pflanzen auf den Balkonen, daneben ein Baum

Stockwerkeigentum: Verwaltung von Stockwerkeigentümergemeinschaften

Für Gemeinschaften

Für Stockwerk­eigentümer­gemeinschaften.

Wir verwalten die gemeinschaftlichen Teile, bereiten die Versammlung vor und setzen ihre Beschlüsse um. Für jede Eigentümerin und jeden Eigentümer nachvollziehbar.

Offerte anfragen

Was eine STWE-Verwaltung übernimmt

01

Eigentümerversammlung

Vorbereiten, leiten und protokollieren.

02

Beschlüsse umsetzen

Was die Versammlung beschliesst, wird ausgeführt.

03

Budget und Jahresrechnung

Für die Gemeinschaft erstellt und der Versammlung vorgelegt.

04

Erneuerungsfonds

Die Rücklage der Gemeinschaft wird geführt und ausgewiesen.

05

Kostenverteilung nach Wertquoten

Die gemeinschaftlichen Kosten werden nach den Wertquoten verteilt, soweit das Reglement nichts anderes bestimmt.

06

Unterhalt der gemeinschaftlichen Teile

Dach, Fassade, Treppenhaus, Haustechnik und Umgebung.

07

Hauswartung

Die Hauswartung wird organisiert und begleitet.

08

Versicherungen

Die Versicherungen der Gemeinschaft werden betreut.

09

Reglement und Hausordnung

Die Regeln der Gemeinschaft werden angewendet und aktuell gehalten.

Eigentümerversammlung

Von der Einladung bis zur Umsetzung der Beschlüsse.

  1. 01

    Einladung

    Die Einladung geht mit den Traktanden an alle Stockwerkeigentümer.

  2. 02

    Traktanden

    Budget, Jahresrechnung, Anträge und Wahlen werden vorbereitet, die Unterlagen liegen bei.

  3. 03

    Leitung

    Die Verwaltung leitet die Versammlung und sorgt für einen geordneten Ablauf.

  4. 04

    Protokoll

    Die Beschlüsse werden im Protokoll festgehalten und den Eigentümern zugestellt.

  5. 05

    Umsetzung

    Was beschlossen ist, wird umgesetzt: Aufträge, Zahlungen, Einlagen in den Erneuerungsfonds.

Hinweis

Die Verwaltung wird von der Versammlung der Stockwerkeigentümer gewählt (ZGB Art. 712q).

Erneuerungsfonds und Wertquoten, verständlich erklärt.

Erneuerungsfonds

Eine Rücklage der Gemeinschaft für künftige grössere Arbeiten an Dach, Fassade oder Haustechnik. Wie viel eingelegt wird, legen Reglement und Versammlung fest. Die Verwaltung führt den Fonds und weist ihn in der Jahresrechnung aus.

ZGB Art. 712l

Wertquoten

Jede Stockwerkeinheit hat eine Wertquote, ihren Anteil am Wert der ganzen Liegenschaft. Nach den Wertquoten werden die gemeinschaftlichen Kosten verteilt, soweit das Reglement nichts anderes bestimmt.

ZGB Art. 712e · Art. 712h

Fragen zum Stockwerkeigentum

Alle Fragen
  • Die Versammlung der Stockwerkeigentümer (ZGB Art. 712q). Kommt die Wahl nicht zustande, kann jeder Stockwerkeigentümer die Ernennung durch das Gericht verlangen.

  • Eine Rücklage der Gemeinschaft für künftige grössere Arbeiten an den gemeinschaftlichen Teilen, etwa an Dach, Fassade oder Haustechnik. Wie viel eingelegt wird, legen Reglement und Versammlung fest. Die Verwaltung führt den Fonds und weist ihn in der Jahresrechnung aus.

  • Jede Stockwerkeinheit hat eine Wertquote, ihren Anteil am Wert der ganzen Liegenschaft, angegeben in Bruchteilen (ZGB Art. 712e). Nach den Wertquoten werden die gemeinschaftlichen Kosten verteilt, soweit das Reglement nichts anderes bestimmt (ZGB Art. 712h).

  • Sie lädt mit den Traktanden ein, bereitet Budget und Jahresrechnung vor, leitet die Versammlung, führt das Protokoll und setzt die Beschlüsse anschliessend um.

  • Für die Räume im Sonderrecht sind Sie selbst zuständig. Die gemeinschaftlichen Teile wie Dach, Fassade, Treppenhaus oder Heizung unterhält die Gemeinschaft, die Verwaltung organisiert die Arbeiten.

Nächster Schritt

Offerte für Ihre Liegenschaft

Ob Wechsel der Verwaltung oder neue Gemeinschaft: Sie erhalten eine schriftliche Offerte, die Wahl trifft Ihre Versammlung.

Offerte anfragen