Eigentümerversammlung
Vorbereiten, leiten und protokollieren.

Für Gemeinschaften
Für Stockwerkeigentümergemeinschaften.
Wir verwalten die gemeinschaftlichen Teile, bereiten die Versammlung vor und setzen ihre Beschlüsse um. Für jede Eigentümerin und jeden Eigentümer nachvollziehbar.
Offerte anfragenVorbereiten, leiten und protokollieren.
Was die Versammlung beschliesst, wird ausgeführt.
Für die Gemeinschaft erstellt und der Versammlung vorgelegt.
Die Rücklage der Gemeinschaft wird geführt und ausgewiesen.
Die gemeinschaftlichen Kosten werden nach den Wertquoten verteilt, soweit das Reglement nichts anderes bestimmt.
Dach, Fassade, Treppenhaus, Haustechnik und Umgebung.
Die Hauswartung wird organisiert und begleitet.
Die Versicherungen der Gemeinschaft werden betreut.
Die Regeln der Gemeinschaft werden angewendet und aktuell gehalten.
Eigentümerversammlung
01
Die Einladung geht mit den Traktanden an alle Stockwerkeigentümer.
02
Budget, Jahresrechnung, Anträge und Wahlen werden vorbereitet, die Unterlagen liegen bei.
03
Die Verwaltung leitet die Versammlung und sorgt für einen geordneten Ablauf.
04
Die Beschlüsse werden im Protokoll festgehalten und den Eigentümern zugestellt.
05
Was beschlossen ist, wird umgesetzt: Aufträge, Zahlungen, Einlagen in den Erneuerungsfonds.
Hinweis
Die Verwaltung wird von der Versammlung der Stockwerkeigentümer gewählt (ZGB Art. 712q).
Eine Rücklage der Gemeinschaft für künftige grössere Arbeiten an Dach, Fassade oder Haustechnik. Wie viel eingelegt wird, legen Reglement und Versammlung fest. Die Verwaltung führt den Fonds und weist ihn in der Jahresrechnung aus.
ZGB Art. 712l
Jede Stockwerkeinheit hat eine Wertquote, ihren Anteil am Wert der ganzen Liegenschaft. Nach den Wertquoten werden die gemeinschaftlichen Kosten verteilt, soweit das Reglement nichts anderes bestimmt.
ZGB Art. 712e · Art. 712h
Die Versammlung der Stockwerkeigentümer (ZGB Art. 712q). Kommt die Wahl nicht zustande, kann jeder Stockwerkeigentümer die Ernennung durch das Gericht verlangen.
Eine Rücklage der Gemeinschaft für künftige grössere Arbeiten an den gemeinschaftlichen Teilen, etwa an Dach, Fassade oder Haustechnik. Wie viel eingelegt wird, legen Reglement und Versammlung fest. Die Verwaltung führt den Fonds und weist ihn in der Jahresrechnung aus.
Jede Stockwerkeinheit hat eine Wertquote, ihren Anteil am Wert der ganzen Liegenschaft, angegeben in Bruchteilen (ZGB Art. 712e). Nach den Wertquoten werden die gemeinschaftlichen Kosten verteilt, soweit das Reglement nichts anderes bestimmt (ZGB Art. 712h).
Sie lädt mit den Traktanden ein, bereitet Budget und Jahresrechnung vor, leitet die Versammlung, führt das Protokoll und setzt die Beschlüsse anschliessend um.
Für die Räume im Sonderrecht sind Sie selbst zuständig. Die gemeinschaftlichen Teile wie Dach, Fassade, Treppenhaus oder Heizung unterhält die Gemeinschaft, die Verwaltung organisiert die Arbeiten.
Nächster Schritt
Ob Wechsel der Verwaltung oder neue Gemeinschaft: Sie erhalten eine schriftliche Offerte, die Wahl trifft Ihre Versammlung.
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