
Vermietung: Erst- und Wiedervermietung von Wohnungen und Häusern
Erst- und Wiedervermietung
Ihre Wohnung oder Ihr Haus, sorgfältig vermietet.
Ob Neubau oder Mieterwechsel: Wir übernehmen die Vermietung Schritt für Schritt, vom Mietzins bis zur Übergabe.
Offerte anfragenVermietung, Schritt für Schritt
Mietzins nach Markt
Der Mietzins wird nach dem Markt festgelegt.
Inserat und Unterlagen
Das Inserat und die Unterlagen für Interessenten.
Besichtigungen
Termine vereinbaren und die Besichtigungen durchführen.
Prüfung der Bewerbungen
Betreibungsauszug und Referenzen werden geprüft.
Mietvertrag nach OR
Der Mietvertrag nach Obligationenrecht.
Mietzinsdepot
Die Sicherheitsleistung wird bei einer Bank auf den Namen der Mieterschaft hinterlegt.
Übergabe mit Protokoll
Die Wohnung wird übergeben, der Zustand im Protokoll festgehalten.
Mietzinsdepot
Höchstens drei Monatsmieten.
So viel darf die Sicherheitsleistung bei Wohnräumen betragen (OR Art. 257e). Hinterlegt wird sie bei einer Bank, auf einem Konto, das auf den Namen der Mieterschaft lautet.
Fragen zur Vermietung
Alle FragenBei Wohnräumen höchstens drei Monatsmieten (OR Art. 257e). Das Depot wird bei einer Bank auf einem Spar- oder Depotkonto hinterlegt, das auf den Namen der Mieterschaft lautet.
Nach dem Markt: Lage, Grösse, Zustand und Ausbau der Wohnung sowie die Mietzinse vergleichbarer Wohnungen. In einigen Kantonen ist bei Abschluss ein amtliches Formular für den Anfangsmietzins vorgeschrieben (OR Art. 270).
Wir prüfen die Bewerbungen mit Betreibungsauszug und Referenzen. Erhoben werden nur die Angaben, die für die Wahl der Mieterschaft nötig sind.
Der Zustand der Wohnung wird in einem Protokoll festgehalten, das beide Seiten unterzeichnen. Bei der Rückgabe muss der Vermieter den Zustand prüfen und Mängel sofort melden (OR Art. 267a). Das Protokoll macht beides nachvollziehbar.
Nächster Schritt
Offerte für Ihre Liegenschaft
Sagen Sie uns, welche Wohnung oder welches Haus vermietet werden soll. Die Offerte erhalten Sie schriftlich.
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